Als Pflegegeldempfänger*in müssen Sie ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI (oder Qualitätssicherungsbesuche) zur Pflege in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes ist eine gute Möglichkeit pflegefachliche Unterstützung für Ihre Versorgung zuhause zu erhalten.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung nach nach § 37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein Beratungstermin für Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Der Beratungsbesuch findet in Ihren eigenen vier Wänden statt und wird meist von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Personen zu unterstützen.
Wann erfolgt ein Beratungsgespräch?
Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 dürfen Sie Pflegegeld der Pflegeversicherung zur Organisation der Pflege im eigenen Zuhause in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen kein ausgebildetes Personal hilft, sondern beispielsweise Angehörige oder Nachbar*innen Sie als benannte Pflegepersonen unterstützen, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) stattfinden.
Wie oft?
Das Zeitintervall der Beratungsgespräche hängt vom anerkannten Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2 und 3 = 1 × halbjährlich Pflegegrad
Pflegegrad 4 und 5 = 1 × vierteljährlich
Zu welchen Themen bekommen Sie Informationen?
Unterstützung durch Pflegehilfsmittel
Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen oder der sozialen Absicherung für die Pflegeperson
Falls nötig Anpassung des häuslichen Wohnumfelds (Beispiel: Badumbau, Rampen, Treppenlift, usw.)
Entlastung der Pflegeperson durch Inanspruchnahme aller zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung
Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen.
Praktische Tipps für den Pflegealltag.
Sie wünschen ein Beratungsgespräch?
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder schreiben Sie uns eine Mail.
Büro: 0208 / 941 399 45
Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf ihren Anruf.
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